Stadt- u. Gemeindepolizeien

              bis 01.10.1976

 

Bis in die Siebziger Jahre existierten in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg gemeindeeigene Polizeien.

Der Gesetzgeber hat sie mit dem Inkrafttreten des neuen Polizeiorganisationsgesetzes (POG) vom 10.08.1976 und der damit einhergehenden Verstaatlichung zum 1.10.1976 als eigene Institution neben der staatlichen Polizei abgeschafft.

 

 

          Hessen